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Die Unterwiesene Person in der Gasmesstechnik (in 5 Minuten)

Schulung zur Unterwiesene Person nach T021 & T023
Erfahren Sie in nur 5 Minuten alles zur Unterwiesenen Person in der Gasmesstechnik.

Die Unterwiesene Person für tragbare Gaswarngeräte nach T021 / T023

Unsere Überblick für Anwender von Gasmessgeräten gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Unterwiesenen Person nach T021 / T023 in der Anwendung von tragbaren Gaswarngeräten.

Die Schulung „Unterwiesene Person“:

Die Unterwiesene Person ist eine Grundlagen-Schulung, die Anwender von tragbaren Gaswarngeräten benötigen. In dieser Schulung erhalten Sie alle Grundlagen und Kenntnisse, die Sie für den Umgang mit tragbaren Gaswarngeräten und Gasmessgeräten brauchen. Ohne diesen Lehrgang dürfen Sie nicht in Bereichen arbeiten, die durch Gase gefährdet sein können. Sie brauchen diese Schulung, um Gaswarngeräte ordnungsgemäß und rechtssicher anzuwenden.

Innerhalb der Schulung erfahren Sie Grundlagen zur Luft, eine rechtliche Einweisung und einen Überblick über die wichtigsten Geräte der Gasmesstechnik. Wir zeigen Ihnen wichtige Werkzeuge, wie die GESTIS Stoffdatendatenbank und weiter nützliche Hilfen.

Es ist sehr wichtig daran zu denken, dass diese Schulung im Extremfall über Leben und Tod entscheiden kann. Nur 2-3 Atemzüge können über das eigene Leben oder das Leben eines Kollegen entscheiden. Eine korrekte Schulung mit nachweislicher Zertifizierung und regelmäßige Nachschulung hat absolute Priorität. Wir helfen Ihnen gerne bei diesem Thema weiter.

Wenn Sie eine Schulung in unseren Hause buchen, gehen wir gerne auch auf die Geräte ein, die Sie bei Ihrer Arbeit verwenden. Die Schulung kann bei Ihnen im Unternehmen oder in unserem Hause absolviert werden.

Rechte und Pflichten der Unterwiesenen Person

Als Unterwiesene Person (UP) dürfen Sie Gaswarngeräte einsetzen und in Bereichen arbeiten, die durch Gase gefährdet sein könnten. Auch wenn es sich bei der UP nach T021 / T023 um eine Grundlagenschulung handelt, sind die Details lebenswichtig.

Welche Kontrollen dürfen Sie als Unterwiesene Person durchführen:

Die Schulung zur Unterwiesenen Person bildet die Grundlage zur Anwendung von Gaswarngeräten ab. Die Rechte und Pflichten sind demnach recht übersichtlich – aber dennoch lebenswichtig! Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, was Sie als Unterwiesene Person alles tun dürfen:

  • Sichtkontrolle → Ist das Gerät äußerlich in Ordnung?
  • Anzeigenkontrolle → Gasmessgerät an einer Teststation prüfen!

Wenn Sie noch mehr Kenntnisse benötigen, sprechen Sie uns an! Wir können für Sie gerne eine weitergehende Schulung buchen (Freimessen, Qualifiziertes Fachpersonal)

Wann müssen die Kontrollen durchgeführt werden?

  • Vor jeder Arbeitsschicht!
  • Anzeigentest bei Mehrschichtbetrieb ebenfalls an jedem Arbeitstag!
  • Zeitnah vor jedem Einsatz!

In der Schulung zur Unterwiesenen Person bringen wir Ihnen alles bei, was Sie zu den Kontrollen wissen müssen. Wie man die Kontrollen genau ausführt (mit Anwendungsbeispielen & Praxis), wann genau das alles stattfinden muss und inwiefern die Vorgänge dokumentiert werden müssen.

Gerne machen wir mit Ihnen einen Termin aus →

T021 & T023 in der Gasmesstechnik

Die T021 und die T023 bieten einheitliche Regelungen zur Prüfung von tragbaren oder ortsfesten Gaswarneinrichtungen. Darin sind die Rechte und Pflichten der Anwender geregelt. Sie zeigen auch an, welche Rollen es in diesem Bereich gibt und welche Prüfintervalle zu beachten sind. Darüber hinaus geben sie einen Einblick in die Terminologie der Gaswarntechnik – die Fachsprache  und die Fachbegriffe werden also erklärt.

T021 im Detail

Die T021 beschäftigt sich mit Gaswarneinrichtungen und -geräten für toxische Gase, toxische Dämpfe und Sauerstoff.

  • Schwerpunkt liegt auf toxischen Gasen, Dämpfen & Sauerstoff
  • Sauerstoffverdrängung als zweiter Fokus neben toxischen Gefahren
  • Gibt einen Überblick über das Thema Gaswarneinrichtungen im Allgemeinen

T023 im Detail

Die T023 beschäftigt sich mit Gaswarneinrichtungen und -geräten für den Explosionsschutz.

  • Schwerpunkt liegt im Explosionsschutz
  • Bietet eine allgemeine Übersicht über Gaswarneinrichtungen
  • Klärt über Grundbegriffe auf (genau wie die T021)
  • Zeigt Rechte und Pflichten der UT auf

Die T023 hat viele Schnittpunkte mit der T021, hat jedoch den Schwerpunkt Explosionsschutz („EX“).

Wie lange ist das Zertifikat der Schulung gültig?

Die Schulung Unterwiesene Person für tragbare Gaswarngeräte nach T021 / T023 ist zwei Jahre gültig. Um einen langfristig sicheren Umgang mit tragbaren Gaswarngeräten sicherzustellen müssen Sie alle zwei Jahre eine Nachschulung absolvieren.

Da die Gasmesstechnik ein komplexes und lebenwsichtiges Thema ist, müssen die Anwender von tragbaren Gaswarngeräten jederzeit top fit im Umgang damit sein. Es richt nicht, die Schulung nur einmal zu machen. Sie benötigen regelmäßige Nachschulungen mit entsprechendem Nachweis, um den Status „Unterwiesene Person nach T021 / T023“ zu behalten.

Auch wenn der Umgang mit tragbaren Gaswarngeräten für viele Anwender routinemäßig abläuft, darf dabei niemals die Wichtigkeit des Themas vergessen werden. Ein Fehler, ein paar Atemzüge oder eine kleine Unachtsamkeit kann im Notfall über Leben und Tod entscheiden.

Seien Sie gewissenhaft im Umgang mit Gaswarngeräte und buchen Sie regelmäßig eine Nachschulung, damit Sie und Ihre Kollegen & Mitarbeiter geschützt sind. Wir helfen Ihnen gerne!

Schulung zur Unterwiesenen Person direkt bei iHH!

Wir bieten die Schulung zur Unterwiesenen Person nach T021 / T023 an. Sie erhalten von uns also nicht nur die Gaswarngeräte, sondern auch direkt das notwendige Know-How, um sicher damit umzugehen. Unsere Experten beraten Sie dazu gerne!

Wo findet die Schulung zur Unterwiesenen Person statt?

Wir haben im Hause Irle & Heuel GmbH einen Schulungsraum, der perfekt für den Lehrgang „Unterwiesene Person“ eingerichtet ist. Dort erwartet Sie neben dem hochqualifizierten Vortrag auch ein Praxisteil mit allen wichtigen Komponenten der Gasmesstechnik: Gaswarngeräte, Prüfgasflaschen, Prüfstationen und Zubehör…

Alternativ kommt unser Trainer auch gerne zu Ihnen ins Unternehmen und schult Ihre Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz. Wir bringen alle wichtigen Materialien mit und brauchen nur einen geeigneten Schulungsraum, Strom & Internet. Vor Ort gehen wir spezifisch auf die Geräte ein, die Sie im Einsatz haben, damit Sie perfekt vorbereitet und sicher sind.

Als dritte Möglichkeit bieten wir die Schulung ebenfalls als Online-Seminar an. So können wir deutschlandweit unsere Schulung ohne Wartezeit anbieten. Flexibel und zeitnah erhalten Sie und Ihre Kollegen die notwendige Schulung und den Nachweis, dass Sie eine Unterwiesene Person nach T021 / T023 sind.

Wie buche ich die Schulung?

Schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per E-Mail an unsere Spezialistin im Innendienst, die Termine für Schulungen koordiniert. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten:

Lisa Wagener
Mail: L.wagener@ihh.de
Tel: 0271 / 8009 – 34

Unsere Spezialisten im Bereich Gasmesstechnik

Mit über 50 Jahren Erfahrung im Bereich des Atemschutzes und der Gasmesstechnik haben wir einige Experten in diesem Bereich in unserem Unternehmen ausgebildet. Neben unserem Trainer, der Sie und Ihre Kollegen im Umgang mit Gaswarngeräten schulen wird, erhalten Sie auch im Innendienst jederzeit eine Lösung auf Ihre Anforderungen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer jeweiligen Situation und finden durch unsere engen Kontakte zu Premium Herstellern für jede Herausforderung eine passende Lösung!

Der Experte & Trainer – Gerson Moos

Mit 16 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Gasmesstechnik und dem Atemschutz berät er seither unsere Kunden und schult Anwender im Bereich der Gasmesstechnik.

Er ist regionaler Gebietsleiter als PSA Fachberater und überregionaler Spezialist für Gasmesstechnik und Atemschutz. Ein „wandelndes Lexikon“ im Berich der Gasmesstechnik. Gerne berät er auch Sie und schult Ihre Kollegen und Mitarbeiter.

Qualifikationen unseres Trainers

  • Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte
    • nach T021/T023
  • Freimessen von Behältern und engen Räumen
    • nach DGUV 313-002
  • Qualifiziertes Fachpersonal tragbare Gaswarngeräte
    • nach T021/T023
  • Befähigte Person Gasmesstechnik
    • mit regelmäßigen (jährlichen) Nachschulungen/Unterweisungen  nach DGUV Informationen 213-056(T021) und  213-057(T023)

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per E-Mail an unsere Spezialistin im Innendienst, die Termine für Schulungen koordiniert. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten:

Lisa Wagener
Mail: L.wagener@ihh.de
Tel: 0271 / 8009 – 34

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