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Was tun, wenn Sie von einem Arbeitsunfall betroffen sind?

Was tun, wenn Sie von einem Arbeitsunfall betroffen sind?
Was gilt es zu tun, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz passiert und was zählt überhaupt als Arbeitsunfall?

Manchmal passiert es schneller als gedacht, nur kurz nicht hingesehen und schon ist das Band gerissen oder ein Bein gebrochen. Aber was tun, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz passiert und was zählt überhaupt als Arbeitsunfall? Wir stehen Ihnen bei diesen Fragestellungen zur Seite und leisten mit entsprechenden Schulungen Unterstützung.   

Was gilt als Arbeitsunfall? 

Geschieht Ihnen ein Unfall, während Sie Ihren Beruf ausüben, gilt dies als Arbeitsunfall.  

Dazu gehören auch Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, beispielsweise ein Wegeunfall auf der Autofahrt zur Arbeit oder Verletzungen, die auf Firmenfeiern oder -reisen entstehen. Auch Verletzungen im Homeoffice können Arbeitsunfälle sein.  

Definiert wird der Arbeitsunfall als ein gesundheitlicher Schaden erleiden infolge eines Unfallereignisses. Dieses Ergebnis wird wie folgend beschrieben: 

Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.“ 

Sollten Sie beispielsweise ohne direkten Auslöser einen Migräneanfall in Ihrer Arbeitszeit erleiden, gilt dies als zufällig auftretendes Krankheitssymptom und nicht als Arbeitsunfall. Haben Sie jedoch giftige Gase auf der Arbeit eingeatmet und infolgedessen einen Migräneanfall, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.  

Was als Arbeitsunfall gilt und was nicht, ist wichtig, da es zu klären gilt, ob die gesetzliche Unfallversicherung für den „Schaden“ aufkommt oder nicht. 

Jetzt ist ein Unfall passiert – Wie in der Akutsituation vorgehen? 

Ist ein Arbeitsunfall geschehen, ist es wichtig, bedacht und sorgfältig zu agieren. Nehmen wir an, ein Bauarbeiter ist auf dem Arbeitsgelände gestürzt: 

  1. Leisten Sie Erste Hilfe: Unabhängig ob auf der Arbeit oder nicht – die Erste Hilfe ist essenziell für eine gute Prognose. Kümmern Sie sich um die verletzte Person und rufen Sie gegebenenfalls Hilfe. 
  1. Anschließend sollte ein fachgerechter Transport eingeleitet werden, um weitere Verschlimmerungen oder Risiken zu vermeiden. Für die Organisation des Krankentransports ist das jeweilige Unternehmen zuständig.  
  1. Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Ihr Arbeitgeber ist im Falle eines Unfalls dazu verpflichtet, Ihnen die nächstgelegene Anlaufstelle mitzuteilen. Meistens handelt es sich dabei um Fachärzte der Unfallchirurgie, welche entweder niedergelassen oder im Krankenhaus tätig sind. Sie kümmern sich um die Verletzung und leiten eine angemessene Weiterbehandlung ein. Dabei kann es sich bei schweren Fällen auch um eine Verlegung in eine berufsgenossenschaftliche Unfallklinik handeln. 
  1. Ist der Verletzte erst mal versorgt, geht es an die Bürokratie. Egal welches Unfallausmaß besteht – der Unfall sollte direkt im unternehmensinternen Verbandbuch vermerkt werden. Unfälle, die zu einem Ausfall von mehr als drei Tagen führen, sind meldepflichtig. Wichtig: Bei der drei Tage Regel werden Samstage sowie Sonn- und Feiertag mitgezählt. Haben Sie also am Donnerstag einen Unfall und sind am Montag noch nicht arbeitsfähig, ist dies meldepflichtig. Der Unfalltag selbst zählt dabei nicht mit. Die Meldung des Unfalls bei der Genossenschaft muss innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis des Unfalls geschehen. 
Handeln Sie bei einem Arbeitsunfall schnell, bedacht und befolgen Sie diesen Tipps.
Handeln Sie bei einem Arbeitsunfall schnell, bedacht und befolgen Sie diesen Tipps.

Sollte ein Unfall tödliche Folgen haben oder gleichzeitig mehr als drei Personen schädigen, muss dieser Vorfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden. Die Unfallanzeige erfolgt dabei immer durch den Arbeitgeber und kann entweder digital oder schriftlich erfolgen. Weitere Informationen bezüglich des Meldevorgehens finden Sie bei Ihrer Versicherung. Sollte ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden, gibt es die Option, Widerspruch einzulegen. 

Und was ist mit dem Gehalt?  

Haben Sie oder einer Ihrer Angestellten einen Arbeitsunfall erlitten und sind demzufolge krankgeschrieben, unterscheidet sich die Krankschreibung erst einmal nicht von einer gewöhnlichen Erkrankung. Das bedeutet, dass der entsprechende Lohn die ersten sechs Wochen normal ausgezahlt wird. Ist die Arbeitsfähigkeit nach diesen sechs Wochen noch nicht erreicht, übernimmt die Unfallversicherung das Verletztengeld, welches sich auf etwa 80 Prozent des normalen Gehaltes beläuft. 

Prävention ist verpflichtend 

Damit erst gar keine Arbeitsunfälle entstehen, ist es wichtig, Präventionsarbeit zu leisten. Je nach Arbeitsumfeld und Unternehmensgröße sind manche Schulungen sogar gesetzlich verpflichtend. Hat eine Firma mehr als 20 Angestellte, muss ein Sicherheitsbeauftragter festgelegt werden. Dieser hat ein Auge auf den Zustand der Schutzausrüstung und ist beispielsweise für die Einweisung von Mitarbeitenden verantwortlich.  

Wir freuen uns auf Ihre Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und stehen Ihnen gerne mit der passenden Schulung, Fachwissen und professioneller Beratung zur Seite. 

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